Seit Jahresbeginn gilt im Kanton Jura ein Gesetz, dass grössere Detailhändler verpflichtet, sogenanntes «überflüssiges»
Verpackungsmaterial zurückzunehmen und getrennt zu sammeln. Andere Kantone diskutieren, dem Beispiel zu folgen. Das Schweizerische Verpackungsinstitut
fordert, solche Insellösungen zu vermeiden und eine gesamtschweizerische Lösung
anzustreben.
Ende letzten Jahres ist der Kanton Jura vorgeprescht: Sämtliche Läden ab 200 Quadratmetern Verkaufsfläche im Kanton sind seit 1. Januar 2022 verpflichtet, «überflüssiges» Verpackungsmaterial zurückzunehmen und getrennt zu sammeln. Ziel des jurassischen
Gesetzes ist es, den Druck auf die abpackende Industrie und den Detailhandel zu
erhöhen, um auf sogenannte «unnötige» Verpackungen zu verzichten. Gleichzeitig
könnte die Kundschaft Geld sparen, weil sich die gebührenpflichtigen
Kehrichtsäcke zu Hause weniger mit Plastik füllten, sagte Christophe Badertscher vom Jurassischen Amt für Umwelt in einem Bericht des SRF. Damit wurde das Thema Verpackungen schon von vorherein einmal mehr auf den Lieblingsfeind
schweizerischer «Umweltpolitiker» reduziert: den Kunststoff. Dass Verpackungen komplexe Systeme sind, in denen Kunststoffe ein wichtiger, aber längst nicht
ausschliesslicher Teil sind, wird einmal mehr ausgeblendet. Aus Sicht des SVI sind
das gesamte Gesetz im Kanton Jura und entsprechende Pläne in anderen Kantonen
undurchdachter und sinnloser Öko-Aktionismus.
Beispielsweise reduziert das Gesetz im
Jura Verpackungen nur auf ihre Schutzfunktion. Der Kanton hat dazu offenbar Verpackungen
im Rahmen eines oberflächlichen Sichtungsverfahrens eruiert und manche
Verpackungsarten als «unnötig» eingestuft. Dazu gehören das in Ökokreisen
mittlerweile klassische Beispiel der in einer Kunststoffschrumpffolie eingeschweissten
Gurke sowie ebenfalls in Kunststoffschrumpffolie verschweisste Multipacks, bei
denen zum Beispiel drei Flaschen Duschmittel in einer Aktion zum reduzierten
Preis angeboten werden oder Fertiggerichte, die zusätzlich in eine Kartonhülle
gesteckt werden. All dies gefällt dem Umweltamt des Kantons Jura nicht. Dass
Verpackungen mehr leisten und zum Teil gesetzlich auch leisten müssen als «nur»
das Füllgut zu schützen, begreifen die jurassischen Behörden nicht. Verpackungen
gewährleisten Hygiene (so auch bei den Gurken), ermöglichen eine reibungslose und
schnelle Logistik auf allen Stufen und bieten dem Detailhandel auch Diebstahlschutz.
Und bei den meisten Produkten sind Verpackungen zwingend notwendig, da sie die
gesetzlich vorgegebenen Produktinformation wie Inhaltsstoffe, Herkunft und
Mindesthaltbarkeit zur Verfügung stellen.
Gerade das Beispiel der in einer Kunststoffschrumpffolie
eingeschweissten Gurke zeigt die verkürzte Sicht im Kanton Jura. Weniger
Verpackung kann vor allem bei Obst und Gemüse deutlich mehr Foodwaste bedeuten.
Gemäss einer Studie der Wiener Denkstatt GmbH entsteht bei einer unverpackten
Salatgurke ein durchschnittlicher Abfall von 9,4 Prozent, vor allem weil die
Gurke unverpackt deutlich schneller verdirbt und die Konsumenten die eigentlich
essbare Schale aus hygienischen Gründen wegschneiden. Bei einer in dünnster
Polyethylen-Folie verschweissten Gurke entsteht ein Abfall von nur 4,6 Prozent.
Der «Mehraufwand» für die Verpackung in Kunststoffschrumpffolie lohnt sich bei
Gurken in jedem Fall, da mehr als 80 Prozent der CO2-Bilanz bei Gurken auf die
Produktion entfällt und der geringe Verpackungsanteil nur eine untergeordnete
Rolle in einer ökologischen Gesamtbilanz spielt. Die validierte
Denkstatt-Studie ist seit ihrer Publikation im April 2015 in unzähligen Fachveranstaltungen
(unter anderem beim SVI) vorgestellt worden und wird auch von
«Verpackungskritikern» allgemein anerkannt. Bis zum Kanton Jura scheint sie
jedoch nicht durchgedrungen zu sein.
Generell wäre den Umweltämtern der
Kantone eine ganzheitliche Sicht auf die gesamte Wertschöpfungskette der
Produkte nahezulegen. Der oberflächliche Blick auf die Regale in den Läden und die
vom Inhalt geleerten Verpackungen, erzeugen lediglich eine schnelle
undurchdachte Klassifizierung sogenannter «überflüssiger» Verpackungen. Da die
Konsumenten – trotz aller Aufklärung – noch immer kaum eine Ahnung von den ganzheitlichen
Leistungen der Verpackungen haben und ihre Wertschätzung von Verpackungen auf
das Müllproblem reduzieren, mögen linksgrüne populistische Schnellschüsse der
Kantone da und dort vielleicht gut ankommen, aber der Umwelt und der Wirtschaft
nützen sie nichts. Beim BAG in Bern geht man mit dem Thema Verpackungen
mittlerweile umsichtiger um.
Aus Sicht des SVI ist es auch
staatspolitisch absolut unsinnig, Verpackungen kantonal regeln zu wollen, da
Wirtschaft generell national und international funktioniert. Die Probleme, die durch
zweifellos zu hohen Foodwaste und dem damit verbundenen Verpackungsaufkommen
entstehen, sind praktisch in der gesamten Schweiz die gleichen. Insofern
plädiert das SVI für eine bundeseinheitliche Lösung in enger Zusammenarbeit mit
Recycling- und Entsorgungsunternehmen sowie allen Stakeholdern der
Versorgungskette. Das SVI und Swiss Recycling bieten im Rahmen der gesamten Circular-Economy-Agenda
ihr Fachwissen allen Interessierten an, auch den kantonalen Umweltämtern. Soweit
bis anhin bekannt, wurde in Folge der jurassischen Regelungen auch im Kanton Wallis
ein entsprechendes Postulat im Grossen Rat angenommen. Auch im Aargau und in
der Zentralschweiz laufen entsprechende Diskussionen auf parlamentarischer
Ebene, auch wenn dort noch keine entsprechenden Gesetze verabschiedet wurden.
Zudem ist es ist sehr heikel, derart unscharfe
Begriffe wie «unnötig» in einem Gesetz zu definieren. Was zum Beispiel wären unnötige
Autofahrten oder unnötig weite Ferienflüge. Auch eine generelle
Rücknahmepflicht im Detailhandel ist eine sehr einseitige «Lösung», da es die unterschiedlichen
Entsorgungsbedürfnisse der Bevölkerung ignoriert und auf Zwangsmassnahmen
setzt. Überdies werden damit die gesamten hohen Anstrengungen der
Verpackungswirtschaft ignoriert, die derzeit mit Hochdruck Verpackungen
recyclingfähig und leichter macht. Vieles ist mittlerweile in Bewegung zum
Besseren gekommen. Bestimmte Verpackungen ziemlich willkürlich mit pseudo-wissenschaftlichen
Argumenten als «unnötig» zu klassifizieren, macht schlichtweg keinen Sinn
Seit Jahresbeginn gilt im Kanton Jura ein Gesetz, dass grössere Detailhändler verpflichtet, sogenanntes «überflüssiges» Verpackungsmaterial zurückzunehmen und getrennt zu sammeln. Andere Kantone diskutieren, dem Beispiel zu folgen.
Das Schweizerische Verpackungsinstitut fordert, solche Insellösungen zu vermeiden und eine gesamtschweizerische Lösung anzustreben.
Ende letzten Jahres ist der Kanton Jura vorgeprescht: Sämtliche Läden ab 200 Quadratmetern Verkaufsfläche im Kanton sind seit 1. Januar 2022 verpflichtet, «überflüssiges» Verpackungsmaterial zurückzunehmen und getrennt zu sammeln. Ziel des jurassischen Gesetzes ist es, den Druck auf die abpackende Industrie und den Detailhandel zu erhöhen, um auf sogenannte «unnötige» Verpackungen zu verzichten. Gleichzeitig könnte die Kundschaft Geld sparen, weil sich die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke zu Hause weniger mit Plastik füllten, sagte Christophe Badertscher vom Jurassischen Amt für Umwelt in einem Bericht des SRF. Damit wurde das Thema Verpackungen schon von vorherein einmal mehr auf den Lieblingsfeind schweizerischer «Umweltpolitiker» reduziert: den Kunststoff. Dass Verpackungen komplexe Systeme sind, in denen Kunststoffe ein wichtiger, aber längst nicht ausschliesslicher Teil sind, wird einmal mehr ausgeblendet. Aus Sicht des SVI sind das gesamte Gesetz im Kanton Jura und entsprechende Pläne in anderen Kantonen undurchdachter und sinnloser Öko-Aktionismus.
Aus Sicht des SVI ist es auch staatspolitisch absolut unsinnig, Verpackungen kantonal regeln zu wollen, da Wirtschaft generell national und international funktioniert. Die Probleme, die durch zweifellos zu hohen Foodwaste und dem damit verbundenen Verpackungsaufkommen entstehen, sind praktisch in der gesamten Schweiz die gleichen. Insofern plädiert das SVI für eine bundeseinheitliche Lösung in enger Zusammenarbeit mit Recycling- und Entsorgungsunternehmen sowie allen Stakeholdern der Versorgungskette. Das SVI und Swiss Recycling bieten im Rahmen der gesamten Circular-Economy-Agenda ihr Fachwissen allen Interessierten an, auch den kantonalen Umweltämtern. Soweit bis anhin bekannt, wurde in Folge der jurassischen Regelungen auch im Kanton Wallis ein entsprechendes Postulat im Grossen Rat angenommen. Auch im Aargau und in der Zentralschweiz laufen entsprechende Diskussionen auf parlamentarischer Ebene, auch wenn dort noch keine entsprechenden Gesetze verabschiedet wurden.