Am 30. November 2022 hat die EU Kommission eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgestellt. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie 94/62/EG ablösen.
Mit der neuen Verordnung möchte die Kommission Verpackungsabfall reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und den Anteil an Rezyklaten in Verpackungen erhöhen. Dazu stellt die Verordnung verschiedene Vorschriften in den Bereichen Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Recyclingquoten, Reuse- und Refill-Quoten und Abfallreduktionsziele auf.
Unter geltendem Recht moniert die Kommission steigende Mengen an Verpackungsabfall mit einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem steigenden Kunststoffanteil, Hürden beim Recycling sowie Downcycling. Letzteres führt gemäss der Kommission dazu, dass dies die Reduktion von Neumaterial für Verpackungen limitiert.
Die verschiedenen Massnahmen sollen auch dem Klimaschutz dienen: 23 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente sollen so im Jahr 2030 eingespart werden.
Das SVI Vorstandsmitglied Patrick Semadeni hat für die beiden Verbände KUNSTSTOFF.swiss und das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI die Verordnung für Sie zusammengefasst. Das SVI plant im kommenden Jahr die EU Verordnung zu interpretieren und mit verschiedenen Gruppen Lösungen zu erarbeiten. Zur Zusammenfassung der Verordnung
Am 30. November 2022 hat die EU Kommission eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgestellt. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie 94/62/EG ablösen.
Mit der neuen Verordnung möchte die Kommission Verpackungsabfall reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und den Anteil an Rezyklaten in Verpackungen erhöhen. Dazu stellt die Verordnung verschiedene Vorschriften in den Bereichen Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Recyclingquoten, Reuse- und Refill-Quoten und Abfallreduktionsziele auf.
Unter geltendem Recht moniert die Kommission steigende Mengen an Verpackungsabfall mit einem hohen Anteil an vermeidbaren Verpackungen und einem steigenden Kunststoffanteil, Hürden beim Recycling sowie Downcycling. Letzteres führt gemäss der Kommission dazu, dass dies die Reduktion von Neumaterial für Verpackungen limitiert.
Die verschiedenen Massnahmen sollen auch dem Klimaschutz dienen: 23 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente sollen so im Jahr 2030 eingespart werden.
Das SVI Vorstandsmitglied Patrick Semadeni hat für die beiden Verbände KUNSTSTOFF.swiss und das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI die Verordnung für Sie zusammengefasst. Das SVI plant im kommenden Jahr die EU Verordnung zu interpretieren und mit verschiedenen Gruppen Lösungen zu erarbeiten. Zur Zusammenfassung der Verordnung