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  • FRANKREICH: Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung
SVI 17. Februar 2023 0 Comments

EU Kommission fordert FRANKREICH auf, seine Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich (INFR(2022)4028) einzuleiten, weil das Land seine Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung nicht erfüllt hat. Haushaltsprodukte, die unter ein System der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, müssen mit dem „Triman-Logo“ (Hinweis, dass es Sortiervorschriften für das Produkt gibt) und dem Sortierhinweis „Infotri“ gekennzeichnet sein, damit sie auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen.

Für die Bereitstellung von Abfallsortierhinweisen für Verbraucher gibt es derzeit keine harmonisierten EU-Vorschriften. Die in diesem Bereich erlassenen nationalen Rechtsvorschriften dürfen den Handel auf dem Binnenmarkt nicht unnötig belasten. Die Einführung rein nationaler Kennzeichnungsanforderungen könnte den Grundsatz des freien Warenverkehrs untergraben und kontraproduktive Umweltauswirkungen haben. Derartige Maßnahmen können ferner zu einem höheren Materialbedarf für zusätzliche Kennzeichnungen und zu zusätzlichem Abfall führen, da die Verpackungen dadurch größer als nötig sind.

Die französischen Behörden scheinen die Verhältnismäßigkeit ihrer politischen Entscheidung nicht ausreichend geprüft zu haben, da andere geeignete Optionen zur Verfügung stehen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten weniger einschränken. Frankreich verstößt auch insofern gegen die Mitteilungspflichten gemäß der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2015/1535), als das Gesetz der Kommission nicht vor seiner Annahme im Entwurfsstadium mitgeteilt wurde. Frankreich muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.“

➡️https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/inf_23_525

➡️Solange kein finales Urteil vorliegt (und das wird voraussichtlich dauern), gelten die aktuellen Anforderungen weiter. Aber es wird spannend, die Entwicklungen zu beobachten…

Konsequent wäre es, den Triman abzuschaffen. “Konsistent” (mit Blick auf Italien) wäre, die Kennzeichnung grundsätzlich digital zu erlauben…

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