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  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Brüssel legt Verordnungsentwurf zum Verbot von BPA vor
SVI 26. Februar 2024 0 Comments

Die EU-Kommission hat am 9. Februar einen Verordnungsentwurf zum europaweiten Verbot von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien vorgelegt. Noch bis zum 8. März haben Wirtschaftsbeteiligte, Mitgliedsstaaten sowie EU-Bürger die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren. Die Annahme durch die EU-Kommission soll noch im laufenden ersten Quartal erfolgen.

Grundlage des Entwurfs ist die Veröffentlichung eines Gutachtens durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom April 2023. Wie berichtet, hatte die EFSA damals den vorläufigen Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von Bisphenol A aus dem Jahr 2015 von 4 Mikrogramm (µg) pro kg Körpergewicht pro Tag um den Faktor 20.000 auf 0,2 Nanogramm pro kg Körpergewicht pro Tag reduziert. Zuvor war die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass die ernährungsbedingte Exposition gegenüber BPA ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher in allen Altersgruppen darstellt (s. EUWID VP 16/2023).

Verbot betrifft vor allem Metallverpackungen

Das geplante Verbot betrifft die absichtliche Ver-wendung der Chemikalie bei der Produktion bestimmter Lebensmittelkontaktmaterialien. BPAwird bei der Herstellung von Epoxidharzen verwendet, die die Grundlage für Lacke und Beschichtungen bilden, wie sie die Metallverpackungsindustrie zum Schutz der Innen- und der Außenseite von Dosen nutzt. Bei Verschlüssen wie Kronenkorken findet sich Bisphenol A im Innenlack unter der Dichtungsmasse.

Die Chemikalie wird darüber hinaus in bestimmten Kunststoffen wie Polycarbonat und Polysulfon verwendet. Aufgrund seiner vielfältigen chemischen Eigenschaften kommt BPA auch in anderen Materialien vor, die Teil von fertigen Lebensmittelbedarfsgegenständen sind. Dazu zählen Druckfarben, Klebstoffe und Kautschuke.

Laut der EU-Kommission bedeutet das Verbot der Verwendung von BPA eine „deutliche Abkehr von der herkömmlichen Chemie“, auf die sich die Unternehmen seit vielen Jahrzehnten verlassen haben, um Lebensmittelkontaktmaterialien für viele verschiedene Anwendungen zu fertigen, wie sie derzeit auf dem Unionsmarkt weit verbreitet sind. Dies gelte insbesondere für Lacke und Beschichtungen von Metallverpackungen, bei denen es mehrere hundert mögliche Formulierungen von Epoxidharzen auf BPA-Basis gebe, je nach Anwendung. Daher müsse der Übergang zu Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt, die nicht unter Verwendung von BPA hergestellt werden, so gestaltet werden, dass Unterbrechungen in der Lebensmittel-Lieferkette vermieden werden.

Längere Übergangsfristen für Obst-, Gemüse- und Fischkonserven

Viele Unternehmen, insbesondere im Markt für Metallverpackungen, hätten sich bereits proaktiv auf die Abkehr von BPA vorbereitet und bereits Umstellungen eingeleitet. Um den Betrieben Zeit zu geben, diesen Prozess abzuschließen und die Vorschriften der Verordnung zu erfüllen, soll ihnen eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.

Für einige spezifische Materialien und Gegenstände sei jedoch eine Übergangsfrist von 18 Monaten unzureichend, da die Wirtschaftsbeteiligten zusätzliche Zeit benötigen würden, um die technische Machbarkeit von Alternativen in großem Maßstab für den gesamten Unionsmarkt zu ermitteln und sicherzustellen. So stellen insbesondere einige spezifische Lebensmittel zusätzliche Herausforderungen bei der Suche nach geeigneten Alternativen zum Ersatz der derzeitigen BPA-haltigen Lebensmittelkontaktlacke. Aufgrund ihres hohen Säuregehalts gelten beispielsweise Tomaten als besonders aggressive Füllgüter. Hier sei ein längerer Übergangszeitraum erforderlich, um die Validierungsschritte der Alternativen abzuschließen und die Produktsicherheit zu gewährleisten, heißt es aus Brüssel.

Darüber hinaus unterliegen bestimmte Konservenerzeugnisse wie verarbeitetes Obst und Gemüse sowie Fisch saisonalen Schwankungen und Spitzen in der Lebensmittelproduktion. Dies wirkt sich auch auf die Nachfrage nach Dosen aus und diese könne voraussichtlich nicht gedeckt werden mit den BPA-freien Verpackungsmengen, die während der Übergangszeit von 18 Monaten produziert werden. Um diesen Herstellern genügend Zeit für die Produktion zu geben, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und BPA-freie Dosen im kommerziellen Maßstab auf den Markt bringen zu können, soll ihnen eine 36-monatige Übergangsfrist eingeräumt werden.

Eine Übergangsfrist von 36 Monaten soll zudem für fertige Lebensmittelkontaktmaterialien gelten, bei denen neben dem Innenschutzlack auch ein Lack oder eine Beschichtung auf die Außenseite der Verpackung aufgetragen wird. BPA-freie Formulierungen zur Herstellung von Lacken und Beschichtungen für die Außenfläche von Metallverpackungen, seien zwar in der Entwicklung, so die EU-Kommission. Hier sei die Industrie aber weniger weit fortgeschritten als bei den BPA-freien Innenschutzlacken. Eine längere Übergangszeit von bis zu drei Jahren sei daher auch hier erforderlich.

Verbot von BPA in Recyclingmaterialien „weder praktikabel noch verhältnismäßig“

Neben der absichtlichen Verwendung von BPA bei der Herstellung bestimmter Lebensmittelkon-taktmaterialien kann die Chemikalie auch unbeabsichtigt in anderen Lebensmittelbedarfsgegenständen vorhanden sein, so dass es zu einer Migration ins Lebensmittel und Gefährdung der menschlichen Gesundheit kommen kann. So kannBPA laut der EU-Kommission als Verunreinigung im Abfallstrom bei der Herstellung von Recyclingmaterialien, einschließlich Papier und Karton, vorhanden sein. Diese Verunreinigung könne trotz der Anwendung von Reinigungs- und Dekontaminationsverfahren fortbestehen und ihren Weg in das fertige Produkt, beispielsweise eine Lebensmittelverpackung, finden.

Da Unternehmen in diesem Marktbereich BPA nicht absichtlich in ihren Herstellungsprozessen verwenden und eine Kontamination nicht vollständig kontrolliert werden kann und die EU sich darüber hinaus um die Förderung einer Kreislaufwirtschaft bemüht, sei es weder praktikabel noch verhältnismäßig, das unbeabsichtigte Vorhandensein von BPA in recycelten Materialien zu verbieten, heißt es aus Brüssel.

Vorhandensein von BPA in Recyclingpapier und -karton soll überwacht werden

Zudem fehle es derzeit an Informationen über den BPA-Gehalt in Materialien und Gegenständen aus recyceltem Papier und Karton für Lebensmittelverpackungen, so die Kommission weiter. Um ein gemeinsames Vorgehen zu koordinieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollten die Wirtschaftsbeteiligten daher das unbeabsichtigte Vorhandensein von BPA in Recyclingpapier und -karton überwachen. Eine Berichterstattung darüber an die Mitgliedstaaten sollte auf Unionsebene eingeführt werden, heißt es. Eine solche Überwachung werde dazu beitragen, bewährteVerfahren zur Verringerung einer möglichen Kontamination zu ermitteln oder eine Migration zu verhindern, etwa durch die Verwendung einer funktionellen Barriere.

Das Monitoring sollte von den Herstellern durchgeführt werden, da sie, falls BPA gefunden wird, am besten in der Lage seien, Folgeuntersuchungen einzuleiten, die Quelle zu ermitteln und aktiv nach Lösungen zu suchen – und dies in Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen der Lieferkette.

Laut der Kommission könnten solche Aktivitäten auch Rückmeldungen über die Auswirkungen anderer regulatorischer Maßnahmen auf Unionsebene liefern, wie etwa über das seit Januar 2020 geltende Verbot von BPA in Thermopapieren.

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