Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, hat nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 31. Oktober 2022 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 2023, beschlossen, dass das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 geändert wird. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Den Text der Schlussabstimmung finden Sie hier
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, hat nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 31. Oktober 2022 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 2023, beschlossen, dass das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 geändert wird. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Den Text der Schlussabstimmung finden Sie hier