Neues JIG-Projekt zur Konformitätserklärung für Druckfarben vom Schweizerischen Verpackungsinstitut SVI.
Mit einer Übergangsfrist bis Ende Januar 2026 wurde die schweizerische Bedarfsgegenständeverordnung bezüglich der «Konformitätserklärung für Druckfarben» erweitert respektive verschärft. Dabei gibt es einige Unklarheiten und Vorschriften, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Daher hat das SVI die JIG reaktiviert, um für die Konformitätserklärung für Druckfarben eine Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zu erarbeiten. Vertreter aller Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette sind eingeladen, zusammen gültige und brauchbare Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, einen neuen allgemein gültigen und akzeptierten Standard zu implementieren.
Die Schweiz hat bereits seit einigen Jahren eine eigene Regelung zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen. Durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde am 8.Dezember 2023 nun eine neue Regelung in der schweizerischen Bedarfsgegenständeverordnung erlassen, die am 1. Februar 2024 in Kraft trat und eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2026 gewährt. Die Neuregelung erweitert die Bedarfsgegenständeverordnung neu um den Anhang 15 «Konformitätserklärung für Druckfarben». Dieser Anhang 15 regelt die Konformitätserklärung für Druckfarben gemäss Artikel 35a Absatz 2 und muss nun die relevanten Angaben für jede Herstellungsstufe enthalten.
Die bisherige CH-Regelung umfasst eine Liste A und eine Liste B. Substanzen von Liste A sind auf Unbedenklichkeit geprüft und dürfen verwendet werden. Substanzen von Liste B dürfen ebenfalls verwendet werden, jedoch muss der Hersteller im Einzelfall die Unbedenklichkeit aufgrund von Modellrechnungen belegen. Auf der letzten Version dieser beiden Listen vom 1.10.2022 befanden sich zusammen 5345 Substanzen. Mit der Neuregelung wird die Liste B gestrichen und es verbleiben nur noch rund 1100 Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden dürfen. Gemäss der Druckfarbenindustrie ist es zwar nicht unmöglich, mit diesen rund 1100 Substanzen von Liste A Druckfarben herzustellen, jedoch möglicherweise nicht in der derzeitigen Vielfalt und mit den bisher gewohnten Eigenschaften. Zudem hat Deutschland im Jahr 2021 nun auch eine Positivliste zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen veröffentlicht, die nur 594 Substanzen enthält, obwohl zuvor erklärt wurde, dass die deutsche und die schweizerische Liste harmonisiert werden sollten. Dies ist nicht geschehen und so stellt sich die Frage, wie dies ab 2026 gehandhabt werden soll.
Neben der Harmonisierung zwischen EU, Schweiz und Druckfarbenindustrie soll sich die JIG auch mit den Bewertungen der Substanzen befassen. Dabei geht es vor allem um die Nicht-gelisteten Verbindungen und die so genannten NIAS (non intentional added substances), also die unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe, die grösstenteils durch chemische Reaktionen bei der Druckfarbenherstellung entstehen. Um diese Substanzen zu bewerten, werden von der Druckfarbenindustrie Daten aus dem EU-Chemikalienrecht herangezogen. In der Praxis führt dies zu der unsinnigen Regelung, dass die gleichen Substanzen als NIAS erlaubt, aber als beabsichtigt zugegebener Druckfarbenbestandteil verboten sind. Hinzu kommt der gesamte Themenbereich der potenziell «erbgutverändernden», «krebserregenden» oder «fortpflanzungsgefährdenden» Substanzen (CMR-Stoffe).
Um hier Lösungen zu finden, hat das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI die Joint Industry Group for packaging safety (JIG) reaktiviert. In der JIG sollen die relevanten Interessensgruppen, im Besonderen die Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette, Behörden und Vollzug sowie Branchenverbände, gemeinsam wirtschaftsverträgliche Lösungen und Konzepte für die gesamte Verpackungsbranche erarbeiten. Die neue JIG zum Thema Druckfarben für Verpackungen startete mit einem Kick-off-meeting in Olten am 19. Juni 2024. Rund 25 Vertreter aus der Druckfarbenindustrie und Verpackungswirtschaft sowie der Behörden waren anwesend.
Ziel der JIG ist es, unserer Wirtschaft die notwendigen Informationen und Werkzeuge zur Verfügung stellen, damit sie die Sicherheit von Verpackungen effizient und nachhaltig garantieren können. Das SVI ruft daher Unternehmen der Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette dazu auf, sich an der Diskussion in der JIG zu beteiligen. Dazu wurde am 1. Juli ein Zeichnungsschein zum «JIG Projekt Konformitätserklärung Druckfarben» verschickt, mit dem die Unternehmen ihre Mitarbeit erklären und die Fachgruppe finanziell unterstützen können. Der Mittelbedarf für das Projekt beträgt insgesamt rund 35’000 Franken. Die Beiträge der interessierten Firmen werden nach deren Grösse abgestuft.
Neues JIG-Projekt zur Konformitätserklärung für Druckfarben vom Schweizerischen Verpackungsinstitut SVI.
Mit einer Übergangsfrist bis Ende Januar 2026 wurde die schweizerische Bedarfsgegenständeverordnung bezüglich der «Konformitätserklärung für Druckfarben» erweitert respektive verschärft. Dabei gibt es einige Unklarheiten und Vorschriften, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Daher hat das SVI die JIG reaktiviert, um für die Konformitätserklärung für Druckfarben eine Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zu erarbeiten. Vertreter aller Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette sind eingeladen, zusammen gültige und brauchbare Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, einen neuen allgemein gültigen und akzeptierten Standard zu implementieren.
Die Schweiz hat bereits seit einigen Jahren eine eigene Regelung zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen. Durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde am 8.Dezember 2023 nun eine neue Regelung in der schweizerischen Bedarfsgegenständeverordnung erlassen, die am 1. Februar 2024 in Kraft trat und eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2026 gewährt. Die Neuregelung erweitert die Bedarfsgegenständeverordnung neu um den Anhang 15 «Konformitätserklärung für Druckfarben». Dieser Anhang 15 regelt die Konformitätserklärung für Druckfarben gemäss Artikel 35a Absatz 2 und muss nun die relevanten Angaben für jede Herstellungsstufe enthalten.
Die bisherige CH-Regelung umfasst eine Liste A und eine Liste B. Substanzen von Liste A sind auf Unbedenklichkeit geprüft und dürfen verwendet werden. Substanzen von Liste B dürfen ebenfalls verwendet werden, jedoch muss der Hersteller im Einzelfall die Unbedenklichkeit aufgrund von Modellrechnungen belegen. Auf der letzten Version dieser beiden Listen vom 1.10.2022 befanden sich zusammen 5345 Substanzen. Mit der Neuregelung wird die Liste B gestrichen und es verbleiben nur noch rund 1100 Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden dürfen. Gemäss der Druckfarbenindustrie ist es zwar nicht unmöglich, mit diesen rund 1100 Substanzen von Liste A Druckfarben herzustellen, jedoch möglicherweise nicht in der derzeitigen Vielfalt und mit den bisher gewohnten Eigenschaften. Zudem hat Deutschland im Jahr 2021 nun auch eine Positivliste zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen veröffentlicht, die nur 594 Substanzen enthält, obwohl zuvor erklärt wurde, dass die deutsche und die schweizerische Liste harmonisiert werden sollten. Dies ist nicht geschehen und so stellt sich die Frage, wie dies ab 2026 gehandhabt werden soll.
Neben der Harmonisierung zwischen EU, Schweiz und Druckfarbenindustrie soll sich die JIG auch mit den Bewertungen der Substanzen befassen. Dabei geht es vor allem um die Nicht-gelisteten Verbindungen und die so genannten NIAS (non intentional added substances), also die unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe, die grösstenteils durch chemische Reaktionen bei der Druckfarbenherstellung entstehen. Um diese Substanzen zu bewerten, werden von der Druckfarbenindustrie Daten aus dem EU-Chemikalienrecht herangezogen. In der Praxis führt dies zu der unsinnigen Regelung, dass die gleichen Substanzen als NIAS erlaubt, aber als beabsichtigt zugegebener Druckfarbenbestandteil verboten sind. Hinzu kommt der gesamte Themenbereich der potenziell «erbgutverändernden», «krebserregenden» oder «fortpflanzungsgefährdenden» Substanzen (CMR-Stoffe).
Um hier Lösungen zu finden, hat das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI die Joint Industry Group for packaging safety (JIG) reaktiviert. In der JIG sollen die relevanten Interessensgruppen, im Besonderen die Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette, Behörden und Vollzug sowie Branchenverbände, gemeinsam wirtschaftsverträgliche Lösungen und Konzepte für die gesamte Verpackungsbranche erarbeiten. Die neue JIG zum Thema Druckfarben für Verpackungen startete mit einem Kick-off-meeting in Olten am 19. Juni 2024. Rund 25 Vertreter aus der Druckfarbenindustrie und Verpackungswirtschaft sowie der Behörden waren anwesend.
Ziel der JIG ist es, unserer Wirtschaft die notwendigen Informationen und Werkzeuge zur Verfügung stellen, damit sie die Sicherheit von Verpackungen effizient und nachhaltig garantieren können. Das SVI ruft daher Unternehmen der Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette dazu auf, sich an der Diskussion in der JIG zu beteiligen. Dazu wurde am 1. Juli ein Zeichnungsschein zum «JIG Projekt Konformitätserklärung Druckfarben» verschickt, mit dem die Unternehmen ihre Mitarbeit erklären und die Fachgruppe finanziell unterstützen können. Der Mittelbedarf für das Projekt beträgt insgesamt rund 35’000 Franken. Die Beiträge der interessierten Firmen werden nach deren Grösse abgestuft.
Schweizerisches Verpackungsinstitut SVI
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