Pressemitteilung, Olten, 01. August 2024:
Das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI hat die Joint Industry Group for packaging safety (JIG) reaktiviert. Die neue JIG zum Thema «Druckfarben für Verpackungen» startete mit einem Kick-off-meeting am 19. Juni 2024 in Olten. Rund 25 Vertreter aus der Druckfarbenindustrie und Verpackungswirtschaft sowie der Behörden waren anwesend. In der neuen JIG sollen die relevanten Interessensgruppen, im Besonderen die Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette, Behörden und Vollzug sowie Branchenverbände, gemeinsam wirtschaftsverträgliche Lösungen und Konzepte für die gesamte Verpackungsbranche erarbeiten.
Hintergrund der neuen JIG ist die Erweiterung und Verschärfung der schweizerischen Bedarfsgegenständeverordnung bezüglich der «Konformitätserklärung für Druckfarben». Die neue Regelung wurde am 8. Dezember 2023 erlassen, ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten und gewährt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2026. Dabei gibt es einige Unklarheiten und Vorschriften, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Daher hat das SVI die JIG reaktiviert, um für die Konformitätserklärung für Druckfarben eine Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zu erarbeiten. Vertreter aller Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette sind eingeladen, zusammen brauchbare Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, einen neuen allgemein gültigen und akzeptierten Standard zu implementieren.
Die bisherige Schweizer Regelung umfasst eine Liste A und eine Liste B. Substanzen von Liste A sind auf Unbedenklichkeit geprüft und dürfen verwendet werden. Substanzen von Liste B dürfen ebenfalls verwendet werden, jedoch muss der Hersteller im Einzelfall die Unbedenklichkeit aufgrund von Modellrechnungen belegen. Mit der Neuregelung wird die Liste B gestrichen und es verbleiben nur noch rund 1100 Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden dürfen. Zudem hat Deutschland nun auch eine Positivliste zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen veröffentlicht, die lediglich 594 Substanzen enthält. So stellt sich nun die Frage, wie die Druckfarben ab 2026 in der Schweiz und grenzüberschreitend gehandhabt werden sollen. Neben der Harmonisierung zwischen EU, Schweiz und Druckfarbenindustrie soll sich die JIG auch mit den Bewertungen der Substanzen befassen. Dabei geht es vor allem um die Nicht-gelisteten Verbindungen und die so genannten NIAS (non intentional added substances), also die unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe, die grösstenteils durch chemische Reaktionen bei der Druckfarbenherstellung entstehen.
Pressemitteilung, Olten, 01. August 2024:
Das Schweizerische Verpackungsinstitut SVI hat die Joint Industry Group for packaging safety (JIG) reaktiviert. Die neue JIG zum Thema «Druckfarben für Verpackungen» startete mit einem Kick-off-meeting am 19. Juni 2024 in Olten. Rund 25 Vertreter aus der Druckfarbenindustrie und Verpackungswirtschaft sowie der Behörden waren anwesend. In der neuen JIG sollen die relevanten Interessensgruppen, im Besonderen die Verpackungswirtschaft entlang der Wertschöpfungskette, Behörden und Vollzug sowie Branchenverbände, gemeinsam wirtschaftsverträgliche Lösungen und Konzepte für die gesamte Verpackungsbranche erarbeiten.
Hintergrund der neuen JIG ist die Erweiterung und Verschärfung der schweizerischen Bedarfsgegenständeverordnung bezüglich der «Konformitätserklärung für Druckfarben». Die neue Regelung wurde am 8. Dezember 2023 erlassen, ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten und gewährt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2026. Dabei gibt es einige Unklarheiten und Vorschriften, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Daher hat das SVI die JIG reaktiviert, um für die Konformitätserklärung für Druckfarben eine Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zu erarbeiten. Vertreter aller Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette sind eingeladen, zusammen brauchbare Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, einen neuen allgemein gültigen und akzeptierten Standard zu implementieren.
Die bisherige Schweizer Regelung umfasst eine Liste A und eine Liste B. Substanzen von Liste A sind auf Unbedenklichkeit geprüft und dürfen verwendet werden. Substanzen von Liste B dürfen ebenfalls verwendet werden, jedoch muss der Hersteller im Einzelfall die Unbedenklichkeit aufgrund von Modellrechnungen belegen. Mit der Neuregelung wird die Liste B gestrichen und es verbleiben nur noch rund 1100 Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden dürfen. Zudem hat Deutschland nun auch eine Positivliste zur Konformität von Druckfarben für Verpackungen veröffentlicht, die lediglich 594 Substanzen enthält. So stellt sich nun die Frage, wie die Druckfarben ab 2026 in der Schweiz und grenzüberschreitend gehandhabt werden sollen. Neben der Harmonisierung zwischen EU, Schweiz und Druckfarbenindustrie soll sich die JIG auch mit den Bewertungen der Substanzen befassen. Dabei geht es vor allem um die Nicht-gelisteten Verbindungen und die so genannten NIAS (non intentional added substances), also die unbeabsichtigt eingebrachten Stoffe, die grösstenteils durch chemische Reaktionen bei der Druckfarbenherstellung entstehen.
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JIG Druckfarben Pressemitteilung