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SVI 17. Juli 2025 0 Comments

In einem gemeinsamen Brief appellieren mehrere deutsche Branchenverbände,  sich für eine Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) einzusetzen. Die aktuelle Frist zum 12. August 2026 führe zu erheblichen Umsetzungsproblemen. 

Die unterzeichnenden Verbände – darunter namhafte Vertreter aus Verpackungsindustrie, Handel und Entsorgungswirtschaft – warnen in dem Schreiben vor „gravierenden praktischen Problemen“, sollte die neue EU-Verordnung wie geplant zum 12. August 2026 in Kraft treten. Stattdessen plädieren sie für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2027, um Zeit für rechtssichere nationale Umsetzungen und Übergangsregelungen zu schaffen.

Rechtsunsicherheit und Planungsprobleme befürchtet

Konkret bemängeln die Absender, dass der Starttermin mitten im Geschäftsjahr liege und damit zwei unterschiedliche Rechtsregime innerhalb eines Kalenderjahres entstünden. Neue Definitionen wie „Hersteller“ oder „Erzeuger“ würden die bisherige Rollenverteilung in der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) infrage stellen – mit möglicherweise weitreichenden Auswirkungen auf Lizenzierungsverpflichtungen, Finanzierungsstrukturen und Zuständigkeiten.

Zudem sei bis Ende 2026 unklar, wie das neue EU-Recht national umgesetzt werde. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz werde frühestens Mitte 2026 vorliegen, zentrale Auslegungsfragen auf EU-Ebene seien weiterhin unbeantwortet. In der Folge könnten duale Systeme, Hersteller und Kommunen weder Verträge abschließen noch Mengen planen oder Leistungen kalkulieren.

Gefahr für kommunale Leistungen und Systemstabilität

Besondere Sorge äußern die Verfasser hinsichtlich der Systemstabilität. Der parallele Vollzug alter und neuer Regelungen führe zu doppelten Verträgen, erhöhter Bürokratie und finanziellen Risiken. Ohne klare Verantwortlichkeiten sei die Finanzierung kommunaler Aufgaben wie Abfallberatung oder Containerreinigung gefährdet. Im schlimmsten Fall drohe eine Destabilisierung des gesamten EPR-Systems.

Verbände fordern Aufschub bis 1. Januar 2027

Ein europaweit koordinierter Aufschub auf den 1. Januar 2027 sei daher aus Sicht der Verbände der einzig praktikable Weg. Nur so lasse sich das Ziel einer geordneten, rechtssicheren und wirtschaftlich tragfähigen Umsetzung erreichen. Zudem entspreche eine Verschiebung dem EU-weiten Anspruch, Bürokratie abzubauen und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Deutschland könne hier eine aktive Rolle einnehmen, heißt es weiter – auch weil vergleichbare Herausforderungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bestünden.

Forderung mit Signalwirkung

Mit dem Schreiben senden die unterzeichnenden Verbände ein deutliches Signal in Richtung Bundesumweltministerium und EU-Kommission. Angesichts der engen Fristen und ungeklärten Umsetzungsfragen wird ein entschlossenes politisches Handeln eingefordert. Ob und in welchem Maße die Bundesregierung auf die Forderung eingeht, bleibt offen.