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SVI 30. Januar 2026 0 Comments

Das Schweizerische Verpackungsinstitut mit der Fachgruppe JIG (Joint Industry Group for Packaging Safty) veröffentlicht eine Guideline zur Auslegung der Schweizer Verordnung über Druckfarben.

Die aktualisierte Schweizer Verordnung 817.023.21 (Revision vom 1. Februar 2024, AS 2023 836 ff.) tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Der neue Artikel 35a verlangt in allen Vermarktungsstufen, mit Ausnahme des Einzelhandels, eine Konformitätserklärung (DoC) für Druckfarbenschichten als Bestandteil eines Verbraucherprodukts, für Druckfarben und für die bei der Herstellung von Druckfarben verwendeten Materialien. Die Konformitätserklärung muss von einer verantwortlichen Person ausgestellt werden und die in Anhang 15 von 817.023.21 genannten Angaben enthalten.
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Die ab 01.02.2026 in Kraft tretende geänderte Schweizer Bedarfsgegenstände-Verordnung sieht eine Konformitätspflicht für bedruckte Lebensmittelverpackungen vor.
Die SVI-JIG hat eine rechtsunverbindliche Guideline entwickelt, wie und auf welcher Basis Informationen zur Erstellung einer Declaration of Compliance (DoC) harmonisiert ausgetauscht werden können.
Die vorliegende Version ist eine erste Version. Aufgrund der zahlreichen Diskussionen ist es offensichtlich, dass dieses Thema noch weiterverfolgt werden muss. Aus diesem Grunde wird das SVI in Q1 2026 die Joint Industry Group vollständig wiederbeleben. Genaue Details zur «Neugründung» werden demnächst auf dieser Seite aufgeschaltet.