Mit der Verabschiedung der neuen Verpackungsverordnung (VerpV) hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der Schweizer Kreislaufwirtschaft beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung (VGV).
Erstmals schafft der Bund einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für Verpackungen. Gleichzeitig setzt die Verordnung zentrale Elemente der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sowie der Motion Dobler zur Förderung des Kunststoffrecyclings um. Damit werden die Rahmenbedingungen für Sammlung, Recycling und Produzentenverantwortung in der Schweiz grundlegend weiterentwickelt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Neue Anforderungen an Verpackungen ab 2030
Ab 2030 müssen Verpackungen so gestaltet werden, dass sie Ressourcen schonen und möglichst kreislauffähig sind. Kriterien wie Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und eine nachhaltige Verpackungsgestaltung gewinnen damit deutlich an Bedeutung.
Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons
Ab 2031 gilt eine subsidiäre Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen aus Kunststoff und Getränkekartons. Hersteller und Händler müssen diese Verpackungen – selbst oder über Branchenorganisationen wie RecyPac – zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen.
Bereits mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2027 können entsprechende Sammelsysteme betrieben werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bestehende und neue Branchenlösungen erhalten dadurch die notwendige Rechtssicherheit für einen schweizweiten Ausbau.
Verbindliche Recyclingziele
Erstmals definiert die Verordnung verbindliche Verwertungsquoten. Ab 2032 gelten folgende Zielwerte:
70 % für Getränkekartons
55 % für Einwegverpackungen aus Kunststoff
Werden diese Ziele nicht erreicht, kann der Bundesrat zusätzliche Massnahmen anordnen. Dazu zählen insbesondere ein vorgezogener Recyclingbeitrag oder die Einführung eines Pfandsystems.
Ausweitung der Entsorgungsgebühr auf Glasverpackungen
Ab 2028 wird die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf sämtliche Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen aus Glas ausgeweitet. Bisher galt diese Regelung ausschliesslich für Getränkeverpackungen.
Neue Meldepflichten für Hersteller
Ab 2031 müssen Hersteller die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart erfassen und melden. Ziel ist eine bessere Datengrundlage zur Steuerung und Weiterentwicklung der Schweizer Verpackungskreisläufe.
Bedeutung für die Verpackungsbranche
Mit der neuen Verpackungsverordnung werden die Weichen für eine stärker kreislauforientierte Verpackungswirtschaft gestellt. Die Verordnung stärkt die Verantwortung von Herstellern und Inverkehrbringern, schafft Rechtssicherheit für Branchenlösungen wie RecyPac und definiert erstmals verbindliche Ziele für die stoffliche Verwertung von Verpackungen. Im Vergleich zur europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Schweiz dabei einen vergleichsweise pragmatischen Ansatz.
Für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette beginnt nun die Umsetzungsphase. Hersteller, Handel, Recyclingunternehmen, Sammelsysteme und Gemeinden sind gefordert, die neuen Vorgaben gemeinsam praxisnah umzusetzen. Entscheidend wird sein, leistungsfähige Sammel- und Recyclingstrukturen aufzubauen und die angestrebten Stoffkreisläufe nachhaltig zu schliessen.
SVI begrüsst die neue Verpackungsverordnung als wichtigen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Entscheidend wird nun sein, dass die Umsetzung praxistauglich erfolgt und Innovationen sowie bestehende Branchenlösungen berücksichtigt werden. Nur so können die ambitionierten Ziele gemeinsam erreicht werden. Das SVI wird diesbezüglich Informationen an die Mitglieder weitergeben.
Mit der Verabschiedung der neuen Verpackungsverordnung (VerpV) hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 einen wichtigen Schritt für die Weiterentwicklung der Schweizer Kreislaufwirtschaft beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung (VGV).
Erstmals schafft der Bund einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für Verpackungen. Gleichzeitig setzt die Verordnung zentrale Elemente der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sowie der Motion Dobler zur Förderung des Kunststoffrecyclings um. Damit werden die Rahmenbedingungen für Sammlung, Recycling und Produzentenverantwortung in der Schweiz grundlegend weiterentwickelt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Neue Anforderungen an Verpackungen ab 2030
Ab 2030 müssen Verpackungen so gestaltet werden, dass sie Ressourcen schonen und möglichst kreislauffähig sind. Kriterien wie Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und eine nachhaltige Verpackungsgestaltung gewinnen damit deutlich an Bedeutung.
Rücknahmepflicht für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons
Ab 2031 gilt eine subsidiäre Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen aus Kunststoff und Getränkekartons. Hersteller und Händler müssen diese Verpackungen – selbst oder über Branchenorganisationen wie RecyPac – zurücknehmen und einer stofflichen Verwertung zuführen.
Bereits mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2027 können entsprechende Sammelsysteme betrieben werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bestehende und neue Branchenlösungen erhalten dadurch die notwendige Rechtssicherheit für einen schweizweiten Ausbau.
Verbindliche Recyclingziele
Erstmals definiert die Verordnung verbindliche Verwertungsquoten. Ab 2032 gelten folgende Zielwerte:
Werden diese Ziele nicht erreicht, kann der Bundesrat zusätzliche Massnahmen anordnen. Dazu zählen insbesondere ein vorgezogener Recyclingbeitrag oder die Einführung eines Pfandsystems.
Ausweitung der Entsorgungsgebühr auf Glasverpackungen
Ab 2028 wird die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf sämtliche Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen aus Glas ausgeweitet. Bisher galt diese Regelung ausschliesslich für Getränkeverpackungen.
Neue Meldepflichten für Hersteller
Ab 2031 müssen Hersteller die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart erfassen und melden. Ziel ist eine bessere Datengrundlage zur Steuerung und Weiterentwicklung der Schweizer Verpackungskreisläufe.
Bedeutung für die Verpackungsbranche
Mit der neuen Verpackungsverordnung werden die Weichen für eine stärker kreislauforientierte Verpackungswirtschaft gestellt. Die Verordnung stärkt die Verantwortung von Herstellern und Inverkehrbringern, schafft Rechtssicherheit für Branchenlösungen wie RecyPac und definiert erstmals verbindliche Ziele für die stoffliche Verwertung von Verpackungen. Im Vergleich zur europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Schweiz dabei einen vergleichsweise pragmatischen Ansatz.
Für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette beginnt nun die Umsetzungsphase. Hersteller, Handel, Recyclingunternehmen, Sammelsysteme und Gemeinden sind gefordert, die neuen Vorgaben gemeinsam praxisnah umzusetzen. Entscheidend wird sein, leistungsfähige Sammel- und Recyclingstrukturen aufzubauen und die angestrebten Stoffkreisläufe nachhaltig zu schliessen.
Zur CH Verpackungsverordnung
Mitteilung des Bundesrates
SVI begrüsst die neue Verpackungsverordnung als wichtigen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Entscheidend wird nun sein, dass die Umsetzung praxistauglich erfolgt und Innovationen sowie bestehende Branchenlösungen berücksichtigt werden. Nur so können die ambitionierten Ziele gemeinsam erreicht werden. Das SVI wird diesbezüglich Informationen an die Mitglieder weitergeben.