Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) verschärft die Europäische Union die Regeln für umweltbezogene Werbung und Verbraucherinformationen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen zu geben und irreführende Umweltversprechen – sogenanntes Greenwashing – einzudämmen. Die Richtlinie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und am 6. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Für die Verpackungsbranche sind insbesondere die neuen Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitsinformationen relevant. Allgemeine oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein Produkt oder seine Verpackung insgesamt bessere Umwelteigenschaften besitzt, wenn diese Aussage nicht ausreichend belegt werden kann. Auch Umweltvorteile, die lediglich einen einzelnen Aspekt eines Produkts betreffen, müssen entsprechend klar und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Aussagen über eine künftige Umweltleistung. Solche Versprechen müssen künftig auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Voraussetzung ist unter anderem ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich definierten Zielen. Die Umsetzung soll zudem von einer unabhängigen externen Stelle überprüft werden.
Darüber hinaus nimmt die Richtlinie Nachhaltigkeitssiegel und Umweltzeichen stärker in den Blick. Nicht transparente oder nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssysteme sollen nicht dazu genutzt werden, Verbrauchern einen unbelegten Umweltvorteil zu vermitteln. Auch irreführende Informationen zu Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit oder anderen Zirkularitätsaspekten können relevant sein.
Die Richtlinie ist damit auch für Unternehmen wichtig, die Verpackungen mit Aussagen zu Recycling, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Klimawirkung oder anderen Umweltaspekten vermarkten. Aussagen sollten künftig besonders daraufhin geprüft werden, ob sie eindeutig, belegbar und für Verbraucher verständlich sind.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorschriften sind damit für Unternehmen in der aktuellen Compliance- und Kommunikationspraxis von besonderer Bedeutung.
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) verschärft die Europäische Union die Regeln für umweltbezogene Werbung und Verbraucherinformationen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen zu geben und irreführende Umweltversprechen – sogenanntes Greenwashing – einzudämmen. Die Richtlinie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und am 6. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Für die Verpackungsbranche sind insbesondere die neuen Vorgaben zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitsinformationen relevant. Allgemeine oder pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein Produkt oder seine Verpackung insgesamt bessere Umwelteigenschaften besitzt, wenn diese Aussage nicht ausreichend belegt werden kann. Auch Umweltvorteile, die lediglich einen einzelnen Aspekt eines Produkts betreffen, müssen entsprechend klar und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Aussagen über eine künftige Umweltleistung. Solche Versprechen müssen künftig auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Voraussetzung ist unter anderem ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich definierten Zielen. Die Umsetzung soll zudem von einer unabhängigen externen Stelle überprüft werden.
Darüber hinaus nimmt die Richtlinie Nachhaltigkeitssiegel und Umweltzeichen stärker in den Blick. Nicht transparente oder nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssysteme sollen nicht dazu genutzt werden, Verbrauchern einen unbelegten Umweltvorteil zu vermitteln. Auch irreführende Informationen zu Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit oder anderen Zirkularitätsaspekten können relevant sein.
Die Richtlinie ist damit auch für Unternehmen wichtig, die Verpackungen mit Aussagen zu Recycling, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Klimawirkung oder anderen Umweltaspekten vermarkten. Aussagen sollten künftig besonders daraufhin geprüft werden, ob sie eindeutig, belegbar und für Verbraucher verständlich sind.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorschriften sind damit für Unternehmen in der aktuellen Compliance- und Kommunikationspraxis von besonderer Bedeutung.
Zur Richtlinie (EU) 2024/825: EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/825, deutsche Fassung