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Swiss Packaging Award

Reglement

Swiss Packaging Award - Wettbewerbsreglement

1. Zweck

Der Swiss Packaging Award zeichnet die besten Verpackungen der Schweiz aus. Er ist die einzige Plattform für Unternehmen der schweizerischen Verpackungswirtschaft, branchen-übergreifend ihre innovativen Verpackungslösungen zu präsentieren. Ziel ist es, mit diesem nationalen Wettbewerb die Kreativität und Innovationskraft der Schweizer Verpackungs-industrie aufzuzeigen. Der Gewinn des Swiss Packaging Award ist Teilnahmebedingung für den internationalen Wettbewerb „World Star“.

2. Ziele

Der Swiss Packaging Award hat zum Ziel, herausragende Leistungen im Verpackungswesen auszuzeichnen und so dazu beizutragen, dass das Wissen um die vielseitigen Funktionen der Verpackung gefördert wird und der Verbraucher die Vorteile einer guten Verpackung erkennt. Der Swiss Packaging Award manifestiert diese Plattform für innovative und zukunftsweisende Verpackungslösungen. Die Teilnehmenden profitieren von der Möglichkeit, sich als Unter¬nehmen nach aussen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

3. Akzeptanz des Reglements 

Die Teilnahme am Wettbewerb Swiss Packaging Award impliziert die Annahme dieses
Reglements sowie die Entscheidungen der Jury.

4. Teilnahme

1) Teilnahmebedingungen

Zugelassen sind innovative Verpackungen sowie Verpackungs- und Abpacksysteme, welche von schweizerischen Firmen respektive Personen entwickelt, designt, hergestellt oder vertrieben werden oder von ausländischen Firmen bzw. Personen, die ihre Einsendung auf dem schweizerischen Markt eingeführt haben. Pro Einsender können mehrere Verpackungen eingesandt werden.

2) Kategorien und Kriterien

Man kann eine Verpackungslösung in folgenden Kategorien einreichen:

Kategorie A: Nachhaltigkeit

Kategorie B: Convenience

Kategorie C: Design

Kategorie D: Marketing

Kategorie E: Technik / Konstruktion / Maschinensysteme

• Kategorie F: Mehrwegverpackungen / -systeme

Nachwuchspreis

Publikumspreis
        Der Publikumspreis wird nicht durch die Jury, sondern von den Konsumenten über eine öffentliche Online-Abstimmung ermittelt. Einzige Bedingung für
        die Teilnahme am Publikumspreis ist die Teilnahme am regulären Swiss Packaging Award.

Sonderpreis der Jury
        Der Sonderpreis wird von der Jury für außergewöhnliche und innovative Lösungen vergeben. Er muss nicht zwingend vergeben werden.

Prototypen wie schon entwickelte Verpackungslösungen können in jeder Kategorie eingereicht werden.

Displays können in jeder Kategorie eingereicht werden. Es werden jedoch nur «warentragende Display» akzeptiert. Somit werden Kommunikationsdisplays/-Wände, wo keine Waren für den Abverkauf zu finden sind, nicht bewertet.

Jede Verpackung kann in maximal zwei Kategorien eingereicht werden. Ausgeschlossen davon ist der Publikumspreis, hier kann man seine Verpackungslösung immer einreichen.

Hauptkriterium der Bewertung ist der Grad der Innovation in der jeweiligen Kategorie, in der eine Verpackung eingereicht worden ist. Die Einsendung wird nur in der eingereichten Kategorie beurteilt. Die Jury behält sich aber vor, eine Einreichung einer anderen Kategorie zuzuordnen, wenn die gewählte Kategorie offensichtlich falsch ist.

5. Jury

1) Zusammenstellung der Jury

Der Swiss Packaging Award wird durch eine fachkompetente, neutrale und breit aufgestellte Jury vergeben. Die Jury setzt sich aus verschiedenen Vertretern entlang des Lifecycles einer Verpackung sowie aus neutralen und unabhängigen Experten der Schweizer Wirtschaft zusammen. Geleitet wird die Beurteilung vom Jurypräsidenten.

Die Jury setzt sich aus mindestens 12 Personen zusammen:

• Jurypräsident: Er leitet die Jurierungstage und klärt bei Diskussionsfällen. Er soll, wenn möglich, schon vor diesem Amt mehrere Jahre als Jurymitglied
        tätig gewesen sein.

• Ein bis zwei Jurymitglieder pro Kategorie (ausser Nachwuchs- und Publikumspreis). 

• Ein Jurymitglied pro Packstoff: Wellkarton, Feinkarton/Papier, Kunststoff, Glas, Aluminium/Metall/Blech, Etiketten.

• Vertreter der Patronatspartner.

Die Jurymitglieder verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln:

• Jedes Jurymitglied beurteilt neutral.

• Die Diskussion während der Bewertung wird vertraulich behandelt.

• Strikte Geheimhaltung der Informationen bis zur Preisverleihung.

• Es gilt der Mehrheitsentscheid. Mehrheitsentscheide werden von jedem Mitglied anerkannt.

• Wird die Einsendung einer Firma beurteilt, für welche ein Jurymitglied tätig ist, enthält es sich der Stimme.

2) Bestimmung der Jury

Der Jurypräsident wird von der SVI Geschäftsstelle ernannt und für vier Jahre eingesetzt. Es wird – wenn möglich – ein bestehendes Jurymitglied als Jurypräsident vorgeschlagen. Nach Ablauf der Amtsperiode hat der Jurypräsident zum einen das Recht sein Amt ohne Angabe von Gründen aufzugeben, zum anderen hat die SVI Geschäftsstelle die Möglichkeit, den Jurypräsident unter Angabe von Gründen aus seinem Amt zu entlassen. Eine Amtszeitbeschränkung gibt es nicht.

Die Jurymitglieder werden in Absprache der SVI Geschäftsstelle mit dem Jurypräsidenten bestimmt. Jurymitglieder aus SVI Mitgliederfirmen bekommen den Vorzug. Bei Uneinigkeit hat die SVI Geschäftsstelle das endgültige Bestimmungsrecht. Jedes Jurymitglied verpflichtet sich für mindestens zwei Jahre bei der Jurierung mitzuwirken. Nach zwei Jahren hat zum einen das Jurymitglied das Recht die Jury ohne Angabe von Gründen zu verlassen, zum anderen die SVI Geschäftsstelle die Möglichkeit, unter Angabe von Gründen das Mitglied aus der Jury zu entlassen.

3) Jurierung

Die Jurymitglieder müssen neutral sein und ohne Stimmabgabe für die eigene Firma abstimmen. Hauptkriterium der Bewertung ist der Grad der Innovation in der jeweiligen Kategorie, in der die Verpackung eingereicht worden ist. 

Die Dauer der Prämierung beträgt 1,5 Tage. Der Jurierungsort soll für alle Jurymitglieder möglichst gut erreichbar sein. Bevorzugt werden neutrale Tagungsorte gesucht oder bei SVI Mitgliedsfirmen nach passenden Räumlichkeiten gesucht. Die Abendessen und Hotelübernachtung werden vom SVI bezahlt. Weitere Spesen werden nicht vergütet.

 

6. Kosten

SVI Mitglieder: CHF 750.- für die erste Einreichung, CHF 550.- für jede weitere 

Nichtmitglieder: CHF 1100.- für die erste Einreichung, CHF 850.- für jede weitere

Publikumspreis:

SVI Mitglieder: CHF 300.- für die erste, CHF 220.- für jede weitere Anmeldung

Nichtmitglieder: CHF 450.- für die erste, CHF 350.- für jede weitere Anmeldung

Kleinstunternehmen (max. 10 Mitarbeitende):

SVI Mitglieder: CHF 650.- für die erste Anmeldung, CHF 450.- für jede weitere Anmeldung

Nichtmitglieder: CHF. 800.- für die erste Anmeldung, CHF 600.- für jede weitere Anmeldung

Publikumspreis:

SVI Mitglieder: CHF 200.- für die erste Anmeldung, CHF 120.- für jede weitere Anmeldung

Nichtmitglieder: CHF 300.- für die erste Anmeldung, CHF 220.- für jede weitere Anmeldung

 

Inbegriffen ist die Teilnahme an der Prämierungsfeier für eine Person pro einreichender Firma.

Schüler/innen und Studierende können mit Verpackungslösungen, die nicht auf dem Markt eingeführt sind, KOSTENFREI am Wettbewerb teilnehmen (Kategorie Nachwuchspreis gemäss Anmeldung).

Bern, im September 2023

 
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